Unterschiede im Glasfaserausbau: P2P vs. P2MP
Beim Ausbau des Glasfasernetzes wird zwischen den beiden Netztopologien Point-to-Point (P2P) und Point-to-Multipoint (P2MP) differenziert. In diesem Beitrag erklären wir, inwiefern sich die beiden Topologien P2P und P2MP voneinander unterscheiden und weshalb kleinere Internetprovider durch die P2MP-Topologie verdrängt werden.
Der Ausbau des Glasfasernetzes wird in der Schweiz von verschiedenen Netzbetreibern vorgenommen. Dabei wird zwischen den beiden Netztopologien Point-to-Point (P2P) und Point-to-Multipoint (P2MP) unterschieden. Unter einer Netztopologie wird im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau die Struktur verstanden, anhand derer die Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen werden.
Unterschiedliche Nutzung der Glasfaser
Der zentrale Unterschied zwischen P2P und P2MP ist die Nutzung der Glasfaser. In der P2P-Netzstruktur (auch «aktive Zugangstechnologie» genannt) eines Glasfasernetzes erhält jeder Kunde eine eigene Glasfaser. Die Glasfaserkabel führen von den Anschlusszentralen (Point of Presence (PoP)) direkt zu den Glasfaser-Dosen in den Wohnungen. In einer P2MP-Netzstruktur («passive Zugangstechnologie») wird die Glasfaser auf dem ersten Streckenabschnitt als geteiltes Medium für mehrere Kunden genutzt. Erst an einem optischen Splitter im Verteilerkasten erfolgt eine Aufteilung der Signale auf einzelne Kundenanschlüsse.
Vor- und Nachteile
Die P2MP-Topologie ist energieeffizienter und platzsparender als die P2P-Topologie, da weniger Switches (Verteiler) benötigt werden. Die Tatsache, dass sich mehrere Kunden eine Glasfaser teilen, macht allerdings die Einführung neuer Technologien schwieriger, weil Neuerungen stets für mehrere Kunden gleichzeitig erfolgen müssen. Die P2P-Netzstruktur ist dagegen technologieunabhängiger. Da für jeden Kunden vom PoP eine dedizierte Glasfaser bis in die Wohnung führt, können Internetprovider die Glasfaser selbst «betreiben» und diejenige Technologie nutzen, die sie möchten. Im Gegensatz dazu sind Internetprovider bei der P2MP-Topologie von der Technologie abhängig, die das Unternehmen, das den Netzausbau vorgenommen hat, im geteilten Streckenabschnitt einsetzt.
P2MP benachteiligt kleinere Internetprovider
Für Internetprovider mit einem Marktanteil unter 30 % lohnen sich die Installation und der Unterhalt eines Splitters nicht. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Splitter nahe an den Endkunden platziert werden und pro Splitter daher nur eine geringe Anzahl Kunden bedient werden können. Kleinere Internetprovider können den letzten Streckenabschnitt daher aus wirtschaftlichen Gründen kaum selbst betreiben. Stattdessen müssen sie die Dienste des Unternehmens mieten, das den Netzausbau vorgenommen hat. Init7 setzt sich für ein monopolfreies und liberales Internet ein und kämpft daher aktiv gegen den Ausbau mittels P2MP-Netztopologie.
Am 9. Dezember 2020 hat Init7 bei der Wettbewerbskommission (WEKO) diesbezüglich eine Anzeige gegen Swisscom eingereicht. Am 17. Dezember 2020 hat die WEKO entschieden, dass Swisscom das Glasfasernetz vorerst nicht nach der P2MP-Netztopologie ausbauen darf, bis ein definitves Urteil vorliegt. Gegen diese sogenannten vorsorglichen Massnahmen hat Swisscom Rekurs eingelegt.
Nachtrag:
- Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 2021 entschieden, dass der Netzausbau mittels P2MP-Netztopologie eine Technologieeinschränkung darstellt, durch die kleinere Internetprovider benachteiligt werden, und entsprechend an den vorsorglichen Massnahmen der WEKO festgehalten. Swisscom hat das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. Derzeit sind die vorsorglichen Massnahmen beim Bundesgericht und das Hauptverfahren bei der WEKO hängig.
- Am 27. Oktober 2022 teilte Swisscom mit, dass das Unternehmen das Glasfasernetz künftig vorwiegend nach der Point-to-Point-Netztopologie (P2P) aus- resp. umbauen werde. Init7 begrüsst den Richtungswechsel, fordert aber, dass der Aus- resp. Umbau ausschliesslich nach der P2P-Netztopologie erfolgt.
- Am 9. November 2022 hat das Sekretariat der WEKO das sogenannte «Rangiermodell» von Swiss Fibre Net kartellrechtlich gutgeheissen. Dabei wurde jedoch nur der Aspekt der durchgängigen Point-to-Point-Glasfaser (P2P) berücksichtigt, nicht aber, wohin die Faser genau geführt wird.
- Am 29. November 2022 hat das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt und die Beschwerde der Swisscom letztinstanzlich abgewiesen. Die vorsorglichen Massnahmen bleiben in Kraft.
- Hier geht es zu den Medienmitteilungen von Init7: https://www.init7.net/de/news
Welche Topologie kommt an meinem Standort zum Einsatz?
Wenn Sie wissen möchten, nach welcher Netztopologie das Glasfasernetz an Ihrem Standort verbaut ist, können Sie dies mit unserem MaxFix Check herausfinden. Geben Sie Ihre Adresse oder Ihre OTO-ID ein und klicken Sie auf «Prüfen». Aktivieren Sie unten links den Nerdmodus, um die detaillierten Ergebnisse anzuzeigen. Werden die Ergebnisse "eth": false
und "xgspon": true
angezeigt, ist an Ihrem Standort nur P2MP verfügbar.