Gemeinsamer Tarif

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In den sogenannten Gemeinsamen Tarifen regeln die Verwertungsgesellschaften die Höhe der Urheberrechtsgebühren. Die Gemeinsamen Tarife werden von den Verwertungsgesellschaften gemeinsam mit Nutzerverbänden ausgearbeitet und von der Eidgenössischen Schiedskommission überprüft und genehmigt.

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