Gemeinsamer Tarif
zur ÜbersichtIn den sogenannten Gemeinsamen Tarifen regeln die Verwertungsgesellschaften die Höhe der Urheberrechtsgebühren. Die Gemeinsamen Tarife werden von den Verwertungsgesellschaften gemeinsam mit Nutzerverbänden ausgearbeitet und von der Eidgenössischen Schiedskommission überprüft und genehmigt.
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