Verwertungsgesellschaft

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Verwertungsgesellschaften nehmen die Urheberrechte und die damit verwandten Schutzrechte ihrer Mitglieder wahr. Das heisst, sie kassieren treuhänderisch die aus den Urheberrechten und den damit verwandten Schutzrechten entstehenden Forderungen ein und leiten die Gelder an die Begünstigten weiter.

Es werden jedoch nicht alle aus den Urheberrechten und den damit verwandten Schutzrechten entstehenden Forderungen über Verwertungsgesellschaften einkassiert. In der Regel verhandeln Urheber die Höhe der Gebühren individuell mit den Nutzern. Nur in Fällen, in denen dies nicht möglich oder nicht erwünscht ist, kommt die sogenannte kollektive Verwertung durch die Verwertungsgesellschaften zum Einsatz.

In der Schweiz existieren fünf Verwertungsgesellschaften:

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